Systemische Diagnostik

Systemische Diagnostik

Leistungsbeschreibung / Umfang



Die Systemische Diagnostik in Familiensystemen ist grundlegender Bestandteil der Konzeption der ambulanten Hilfen des Kinder und Jugendhilfe e. V.
Während in den ambulanten Maßnahmen, die von den Familientrainern der Einrichtung durchgeführt werden, eine Systemische Kurzdiagnostik in aufsuchender Form die Minimalanforderung darstellt, um unsererseits einen Fall überhaupt anzunehmen, kann darüber hinaus grundsätzlich auch eine umfängliche Systemische Diagnostik mit Gutachtenerstellung in Auftrag gegeben werden. Dieses Diagnostische Angebot ist unabhängig von einer Fallaufnahme durch den
Kinder- und Jugendhilfe e.V. verfügbar.

Ein erfahrener Familientrainer mit der akademischen Grundausbildung als Psychologe oder als Pädagoge, überwiegend mit therapeutischer Zusatzausbildung, führt die Systemische Diagnostik je nach Familiengröße in einem Umfang von 15 – 30 Fachleistungsstunden in einem Zeitraum von ca. 4 bis 6 Wochen durch. In Einzelfällen kann dieser Umfang ausgedehnt werden, wenn sich zum Beispiel die Problematik überdurchschnittlich komplex zeigt, die Familie ungewöhnlich groß ist und dadurch die erforderliche Anzahl der Interviews wächst, oder wenn Familienteile weit außerhalb des Einzugsgebietes des beauftragenden Jugendamtes leben und ein Telefoninterview erkennbar nicht ausreichen sollte.

Im Rahmen der Systemischen Diagnostik wird mit jedem Mitglied der Kernfamilie ein ausführliches Interview geführt. Standardisierte Testverfahren (z.B. Persönlichkeitsinventar, Depressionsinventar, Intelligenzleistungsüberprüfung) werden ja nach Bedarf in die Diagnostik integriert. Begleitende Institutionen wie Schulen, Ärzte, Therapeuten oder Kliniken werden kontaktiert und die dortigen Erkenntnisse mit den Eindrücken aus den geführten Interviews verglichen und ausgewertet.
Am Ende der Systemischen Diagnostik steht grundsätzlich eine Familiensitzung, in der die Familienmitglieder ihre Aufträge an die Jugendhilfe formulieren.
Diese Aufträge und die gesammelten Erkenntnisse sind die Grundlage für einen begründeten Maßnahmenvorschlag an das zuständige Jugendamt. Durch die gleichzeitige Versendung des Gutachtens an das Jugendamt und die Familie werden Transparenz und die Basis für ein zielgerichtetes und offenes Hilfeplanungsgespräch geschaffen.

Die Systemische Kurzdiagnostik unterscheidet sich im Grundsatz inhaltlich nicht von der Volldiagnostik, sie unterscheidet sich wohl im Umfang. Sie wird von den Jugendämtern häufig in Auftrag gegeben, um im Anschluss daran im Rahmen eines Fachgespräches und ohne vorangegangene Gutachtenerstellung einem laufenden Hilfeplanungsprozess neue Impulse zu verleihen.